TGA GA
Wir hatten seit März 2003 GOWEBCounter by INLINE Besucher auf unseren Seiten [Impressum]

 Home ] Nach oben ] Rohbau GA ] [ TGA GA ] Statik GA ]

Home Nach oben

[Gästebuch]

[Impressum]

@eMail

Voting..

Stand: 23.10.2006

  Suche speichern

TGA- Elektrogutachten:

Hier traf der Gutachter die Feststellung, dass der Fundamenterder (FuE) nicht den Regeln der Technik entspricht. Er stellt weiterhin fest, dass sich der Errichter bei der gewählten Konstruktion nicht darauf verlassen konnte einen FuE zu errichten, der annehmbare Erdungswiderstände liefert.

Im wesentlichen kommt er zu Ergebnis, dass der FuE nicht den Anforderungen genügt und Nacharbeit erforderlich ist.

Die durch "Baufirma XY" Haus  verursachten Kosten belaufen sich auf ca. 1600,- EUR

Das Gutachten stellt die zugrunde liegende Problematik: "FuE mit Kunstoff- Noppenbahnen gegen das Erdreich isoliert" meiner Ansicht nach noch zu verharmlosend dar. Jeder Bauherr sollte im Interesse seiner Sicherheit auf einen Normgerechten FuE achten:

Die vom Gutachter (GA) verwendete Literatur (Gutachten S.4 Pkt. 2.4) ist veraltet.

Zwischenzeitlich erschien 2004 die 6. überarbeitete Auflage der VDE-Schriftenreihe Band 35!!!http://www.vde-verlag.de/data/buecher.php?action=bookdetail&vertriebsnr=402787

Die Aussage der 5. Auflage, auf die sich der GA im Gutachten offensichtlich bezieht,  "daß aufgrund zahlreicher Erfahrungen, dünne Folienbahnen den Erdungswiderstand nicht beeinflussen " (VDE Schriftenreihe BD 35, Seite 371), ist in der 6. Auflage nicht mehr zu finden. Ich unterstelle mal, dass sich diese "Erfahrung" eben nicht ohne weiteres bestätigt hat.

Also ist eine Beeinflussung auch bei sehr dünnen Folien möglich, jedoch nicht mit jeder Messmethode messbar.

  In unserem Fall ist die Folie sogar 0,6mm stark, der GA kommt daher richtigerweise auf Seite 10 zu dem Schluss, dass vorliegend im Zweifel von einem unwirksamen Erder ausgegangen werden muss.

  Die Verwendung alter Literatur ist zwar unschön,  ändert das Ergebnis an sich jedoch nicht. Vielmehr zeigt der Blick in die neuere Fachliteratur, das die Verwendung isolierender Materialien unter Fundamentbodenplatten mit eingebautem FuE, doch problematischer ist und gravierendere Folgen haben kann, als dies zunächst den Anschein hat.

Kommen wir zu den m.E. gravierenderen Punkten des Gutachtens:

VDE und DIN zulässige Messgeräte haben einen zulässigen Messgerätefehler von bis zu 30% !!!

Die Messfibel der Fa. Beha (namhafter Hersteller von DIN-VDE Messgeräten deshalb (Zitat):

 • Beachten Sie gerade bei dieser Messung den von VDE zulässigen Messgerätefehler (max. 30 %), den Temperatureinfluss des Kupferwiderstandes und Spannungsschwankungen. Am besten arbeiten Sie mit einem Sicherheitszuschlag von ca. 35 %.

Zu den Messergebnissen wäre ein Gerätebedingter Sicherheitszuschlag von 35% zum Messergebnisses hinzuzurechnen. Bei einem Durchschnittswert von gemessenen 10 Ohm ist mit einem Wert von 13,5 Ohm zu rechnen. Auf Messgerätefehler wird jedoch im GA nicht eingegangen. Diese Messgerätefehler sind jedoch stets in die Betrachtung des Gesamtergebnisses mit einzubeziehen. Der Hersteller des verwendeten Messgerätes, gibt die Geräteabweichung mit mindestens ca. 20% an (telefonische Auskunft). Zu einer genaueren Angabe war der Mitarbeiter ad hoc nicht in Lage, nach unverbindlicher Telefonschätzung des Herstellers wird das Messgerät Go-Mat 0100 seit ca. 20 Jahren nicht mehr hergestellt, man müsste die Unterlagen erst suchen....!!!! Eine Angabe zur letzten Eichung wäre in diesem Zusammenhang auch nicht uninteressant. Ein Messgerätefehler  ist im mindesten Fall zu den Messwerten zu addieren.

Auch dies ändert das Gesamtergebnis des GA nicht, die Ergebnisse fallen dadurch nur noch deutlicher aus!

  Einen weiteren wichtigen Punkt fand ich nach Durchsicht der Prozessakte, der Gutachter wird die gesamte Prozessakte nicht gelesen haben (wofür ich angesichts der Menge durchaus Verständnis habe) und traf deshalb wohl keine Aussage in seinem Gutachten:

Im Schreiben der Klägerin vom 23.06.04 heißt es auf Seite 12 unter 4. g.):

„Falsch ist, dass der Fundamenterder nicht fachgerecht eingebaut worden wäre. Zwar ist er auf der Noppenbahn verlegt, doch wurde er durch einzelne Teilbügel im Erdreich befestigt. Somit ist eine hinreichende Verbindung gegeben.“

Diese Aussage soll lt. Forderung der Klägerin durch Sachverständigenbeweis bewiesen werden.

 Lt. Rechnung der Klägerin BG 03-0226 v. 05.06.2003 Pkt. 3.5 wurde für den Fundamenterder (FuE) Bandstahl (verzinkt) verwendet. Der FuE ist nach DIN 18014 auszuführen, danach muss der im Fundament eingelegte Bandstahl allseitig von mindestens 5cm Beton umschlossen sein. Wenn jetzt einzelne Teilbügel dieses Bandstahls im Erdreich befestigt sind, wie die Klägerin hier angibt, hat das Auswirkungen.

1.    Verstoß gegen die einschlägige DIN 18014

2.    Im verlaufe der Zeit ist mit einer weiteren Verschlechterung des Erdungswiderstandes zu rechnen, da sich die verzinkten Bandstähle im Erdreich nach einiger Zeit in Rost auflösen werden.

Werden Anschlussfahnen oder „Teilbügel“ eines FuE aus einem Gebäude nach außen geführt, so sind diese gegen Korrosion zu schützen, z.B. durch Schrumpfschlauch oder andere beständige Beschichtungen, welche allesamt elektrisch isolierend wirken. Eine leitende Verbindung des FuE mit dem Erdreich kann nur aus Nichtrostendem Stahl V4A Wst. Nr. 1.4571 hergestellt werden. (siehe VDB Info Nr.13 zu DIN 18014 und DIN VDE 0100 T 410 und DIN VDE 051/06.86 sowie einschlägige Ausführungen dazu in DE 13-14/2005 S. 45ff) Die von der Klägerin genannten Teilbügel sind lt. Rechnung nicht in V4A NiRo Stahl ausgeführt, sondern allenfalls in verzinktem Bandstahl.

Das Gutachten bestätigt unsere Vermutung, dass die Ausführung Mangelhaft ist. Jedoch hätte diese Aussage noch deutlicher Ausfallen können. Ich frage mich jetzt ob ein so verbauter FuE ein verdeckter Baumangel ist, dessen Gewährleistungsanspruch  erst nach 30 Jahren verjährt. (Ähnlich wie in diesem Fall: Brandschutz) Es dürften viele "Baufirma XY" Häuser herum stehen deren FuE durch eine Noppenbahn vom Erdreich isoliert ist. Häuser dessen Bewohner nicht ahnen, wie gefährlich das werden kann.  

Das TGA- Gutachten:

 

[Seitenanfang]