Mängelliste / Abweichungen zum LV:
Im einzelnen handelt es sich u.a. um folgende Abweichungen,
die dem Unternehmer auch nachweislich schon während der Bauphase angemeldet
wurden. Die Hyperlinks führen zu den Bildern wie es wirklich aussieht:
- lt. dem LV vom 07.05.2004 sollten die Bau- und Wiederbegrünungsauflagen
des Landkreises Potsdam Mittelmark beachtet
werden. Abgesehen davon, dass keine Pflanzungen erfolgten, waren die
Auflagen bis zum 30.11.2004 zu erfüllen. Verbindlicher
Fertigstellungstermin war demnach der 30.11.2004.
- Die Nivellierung der Wegeflächen im Bereich des Gartenhauses weist ein
Gefälle in Richtung Innenraum des Gartenhauses auf. Bei einem starken
Platzregen lief bereits Wasser in den überdachten Bereich.
- Die Trockenmauer wird entgegen der Anlage
„Detail“ der
Planungsunterlagen vom 07.05.2004 nicht als Trockenmauer ausgeführt.
-
Die Mauer wird zwar aus Natursteinblöcken
errichtet, diese werden jedoch hochkant unter Zuhilfenahme von Beton
vermauert und mit Beton an der Rückseite unterstützt.
-
Es werden Bedenken angemeldet, dass die hier
gewählte Bauweise den statischen Anforderungen, sowie der Frostsicherheit
genügt. Es werden außerdem Bedenken angemeldet, dass die geplante
Bepflanzung in der geplanten Weise möglich ist, da die lt. Planung mit
Magererde gefüllten Fugen mit Beton verschlossen sind.
-
Während der Erdbauarbeiten wurde die
ostseitige Fassade des Gebäudes an insgesamt 4 Stellen beschädigt.
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Bei den Baumschneidearbeiten wurde ein
Dachziegel beschädigt.
-
Die Ausführung der im LV beschriebenen
Elektroanschlüsse muss DIN-Gerecht unter Verwendung von Erdkabeln
hergestellt werden. Das Eingraben einer Unterverteilung mit Gummimantel und
1mm² reicht nicht aus, die vorgesehenen Verbraucher zu betreiben.
-
Mit von Ihnen gegengezeichnetem Schreiben wurde
festgehalten, dass eine Verzögerung der Arbeiten am Dachbelag des Carport
und des Gartenhauses eine hohes Schadensrisiko birgt. Am Carport ist das
Dach völlig unbrauchbar. Die Balken hängen durch und bevor das Wasser die
Drainage am Rand erreicht, steht es an einigen Stellen großflächig beinahe
4cm hoch. Mal abgesehen davon, dass Teile der Dachbegrünung „absaufen“,
ist das Gewicht, was dann auf diesem Dach lastet viel zu hoch. Das Dach wird
daher abzutragen sein und wird gegen ein den Anforderungen des LV
entsprechendes Dach ersetzt werden müssen. Schadensursächlich sind
Konstruktionsmängel (Statik), Ausführungsmängel sowie durch Verwitterung
eingetretene Schäden.
-
Die Natursteinplatten wurden entgegen dem LV
auf Normalbeton verlegt und lediglich mit Trasszement verfugt. Jedoch wurde
der Trasszement nicht wie üblich mit Quarzsand angemischt, sondern mit
normalem Kies 0-8mm. Das Fugenbild sieht entsprechend aus......
-
Die im Bereich der KFZ Stellflächen aus
Kleinsteinpflaster verbauten Traufrinnen sind in völlig falscher Höhe
errichtet worden. Ein Rückbau
mit anschließender Neuerrichtung
ist erforderlich.
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Die verwendeten Gewindestangen, Belagscheiben
und Muttern waren nach LV als rostfrei auszuführen. Die Bauteile rosten.
Die Bauteile sind auszutauschen.
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Die verwendeten Hölzer waren nach LV zu imprägnieren,
die Imprägnierungen waren farblich passend zu gestalten. Bei den als
Bedachung eingesetzten Brettern handelt es sich um unbehandeltes Schalholz
22-24mm. Dieses Holz schimmelt und verfärbt sich. Auch die Türen des
Gartenhauses sind farblich nicht angepasst.
Die handwerkliche Ausführung der Türen ist mangelhaft und optisch
nicht gelungen
-
Die Pfosten und Palisaden
wurden ohne Drainage
bzw. geeigneten Unterbau einfach in den Boden gebaut. Folge ist, das sich
die Hölzer voll Wasser saugen und verrotten.
Letztendlich haben wir uns dann im August 2005 von
dieser ominösen Firma getrennt. Der Garten ist natürlich noch immer nicht
fertig. Wir haben inzwischen das Vertrauen in die Firmen verloren und so wird
der größte Teil wohl in Eigenleistung fertig gebaut.
Ob wir gegen diese Firma noch gerichtlich vorgehen?
Keine Ahnung?? Wie es aussieht ist bei Herrn Hofschröer nicht mal mehr das
letzte Hemd zu holen, sprich sobald man einen vollstreckbaren Titel hätte, wäre wohl der
Konkurs programmiert und der Titel was für die Tapete. Wir haben erst mal Strafanzeige gegen Herrn Hofschröer erstattet, vielleicht zieht ja jemand die
Firma aus dem Verkehr. Doch wahrscheinlich wird der Staatsanwalt sagen:
"Zivilrecht, ist ja keine Straftat wenn einer zu blöd ist eine
versprochene Leistung auszuführen" Naja wir werden sehen......
Mai 2008, Herrn Hofschröer haben wir noch nicht
wieder gesehen. Geld natürlich auch nicht! Der Staatsanwalt hat sich in Richtung
Zivilrecht herausgeredet. Der Missbrauch von Titeln ließe sich nicht mit
hinreichender Sicherheit nachweisen (nach der Urkunde hat ihn keiner gefragt...)..... und das beim bauen zu Dumm anstellen
und gegen technische Regeln verstoßen ist nicht strafbar, auch ein Betrug wäre nicht
hinreichend bewiesen. Das Verfahren wurde mangels "öffentlichem Interesse"
eingestellt!
Auf eine zivilrechtliche Klage haben wir
verzichtet, nicht weil wir den Pfusch nicht beweisen könnten, nein weil ich dann
für den Titel auch noch Geld ausgeben müsste und am Ende nichts vollstrecken kann.
Das dennoch ein gewisses öffentliches Interesse an
der Verfolgung des Herrn Peter Hofschröer, oder des "Berliner Gartenteam" oder "Gartenzerge"
etc. besteht. zeigen mir die eMail´s von "beinahe Betroffenen".
Zwischenzeitlich haben sich 6 Familien bei uns
bedankt, die auf eine Geschäftsbeziehung mit Hofschröer und Co. verzichtet
haben. 3 hatten schon Kontakt und hätten fast unterschrieben.......