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Stand: 23.10.2006

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Mängelliste  / Abweichungen zum LV:

Im einzelnen handelt es sich u.a. um folgende Abweichungen, die dem Unternehmer auch nachweislich schon während der Bauphase angemeldet wurden. Die Hyperlinks führen zu den Bildern wie es wirklich aussieht:

  1. lt. dem LV vom 07.05.2004 sollten die  Bau- und Wiederbegrünungsauflagen des Landkreises Potsdam Mittelmark  beachtet werden. Abgesehen davon, dass keine Pflanzungen erfolgten, waren die Auflagen bis zum 30.11.2004 zu erfüllen. Verbindlicher Fertigstellungstermin war demnach der 30.11.2004.
  2. Die Nivellierung der Wegeflächen im Bereich des Gartenhauses weist ein Gefälle in Richtung Innenraum des Gartenhauses auf. Bei einem starken Platzregen lief bereits Wasser in den überdachten Bereich.
  3. Die Trockenmauer wird entgegen der Anlage „Detail“ der Planungsunterlagen vom 07.05.2004 nicht als Trockenmauer  ausgeführt.
  4. Die Mauer wird zwar aus Natursteinblöcken errichtet, diese werden jedoch hochkant unter Zuhilfenahme von Beton vermauert und mit Beton an der Rückseite unterstützt.

  5. Es werden Bedenken angemeldet, dass die hier gewählte Bauweise den statischen Anforderungen, sowie der Frostsicherheit genügt. Es werden außerdem Bedenken angemeldet, dass die geplante Bepflanzung in der geplanten Weise möglich ist, da die lt. Planung mit Magererde gefüllten Fugen mit Beton verschlossen sind.

  6. Während der Erdbauarbeiten wurde die ostseitige Fassade des Gebäudes an insgesamt 4 Stellen beschädigt.

  7. Bei den Baumschneidearbeiten wurde ein Dachziegel beschädigt. 

  8. Die Ausführung der im LV beschriebenen Elektroanschlüsse muss DIN-Gerecht unter Verwendung von Erdkabeln hergestellt werden. Das Eingraben einer Unterverteilung mit Gummimantel und 1mm² reicht nicht aus, die vorgesehenen Verbraucher zu betreiben.

  9. Mit von Ihnen gegengezeichnetem Schreiben wurde festgehalten, dass eine Verzögerung der Arbeiten am Dachbelag des Carport und des Gartenhauses eine hohes Schadensrisiko birgt. Am Carport ist das Dach völlig unbrauchbar. Die Balken hängen durch und bevor das Wasser die Drainage am Rand erreicht, steht es an einigen Stellen großflächig beinahe 4cm hoch. Mal abgesehen davon, dass Teile der Dachbegrünung „absaufen“, ist das Gewicht, was dann auf diesem Dach lastet viel zu hoch. Das Dach wird daher abzutragen sein und wird gegen ein den Anforderungen des LV entsprechendes Dach ersetzt werden müssen. Schadensursächlich sind Konstruktionsmängel (Statik), Ausführungsmängel sowie durch Verwitterung eingetretene Schäden.

  10. Die Natursteinplatten wurden entgegen dem LV auf Normalbeton verlegt und lediglich mit Trasszement verfugt. Jedoch wurde der Trasszement nicht wie üblich mit Quarzsand angemischt, sondern mit normalem Kies 0-8mm. Das Fugenbild sieht entsprechend aus......

  11. Die im Bereich der KFZ Stellflächen aus Kleinsteinpflaster verbauten Traufrinnen sind in völlig falscher Höhe errichtet worden.  Ein Rückbau mit anschließender  Neuerrichtung ist erforderlich.

  12. Die verwendeten Gewindestangen, Belagscheiben und Muttern waren nach LV als rostfrei auszuführen. Die Bauteile rosten. Die Bauteile sind auszutauschen.

  13. Die verwendeten Hölzer waren nach LV zu imprägnieren, die Imprägnierungen waren farblich passend zu gestalten. Bei den als Bedachung eingesetzten Brettern handelt es sich um unbehandeltes Schalholz 22-24mm. Dieses Holz schimmelt und verfärbt sich. Auch die Türen des Gartenhauses sind farblich nicht angepasst.  Die handwerkliche Ausführung der Türen ist mangelhaft und optisch nicht gelungen

  14. Die Pfosten und Palisaden wurden ohne Drainage bzw. geeigneten Unterbau einfach in den Boden gebaut. Folge ist, das sich die Hölzer voll Wasser saugen und verrotten.

 

Letztendlich haben wir uns dann im August 2005 von dieser ominösen Firma getrennt. Der Garten ist natürlich noch immer nicht fertig. Wir haben inzwischen das Vertrauen in die Firmen verloren und so wird der größte Teil wohl in Eigenleistung fertig gebaut.

Ob wir gegen diese Firma noch gerichtlich vorgehen? Keine Ahnung?? Wie es aussieht ist bei Herrn Hofschröer nicht mal mehr das letzte Hemd zu holen, sprich sobald man einen vollstreckbaren Titel hätte, wäre wohl der Konkurs programmiert und der Titel was für die Tapete. Wir haben erst mal Strafanzeige gegen Herrn Hofschröer erstattet, vielleicht zieht ja jemand die Firma aus dem Verkehr. Doch wahrscheinlich wird der Staatsanwalt sagen: "Zivilrecht, ist ja keine Straftat wenn einer zu blöd ist eine versprochene Leistung auszuführen" Naja wir werden sehen......

Mai 2008, Herrn Hofschröer haben wir noch nicht wieder gesehen. Geld natürlich auch nicht! Der Staatsanwalt hat sich in Richtung Zivilrecht herausgeredet. Der Missbrauch von Titeln ließe sich nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisen (nach der Urkunde hat ihn keiner gefragt...)..... und das beim bauen zu Dumm anstellen und gegen technische Regeln verstoßen ist nicht strafbar, auch ein Betrug wäre nicht hinreichend bewiesen. Das Verfahren wurde mangels "öffentlichem Interesse" eingestellt!

Auf eine zivilrechtliche Klage haben wir verzichtet, nicht weil wir den Pfusch nicht beweisen könnten, nein weil ich dann für den Titel auch noch Geld ausgeben müsste und am Ende  nichts vollstrecken kann.

Das dennoch ein gewisses öffentliches Interesse an der Verfolgung des Herrn Peter Hofschröer, oder des "Berliner Gartenteam" oder "Gartenzerge" etc. besteht. zeigen mir die eMail´s von "beinahe Betroffenen".

Zwischenzeitlich haben sich 6 Familien bei uns bedankt, die auf eine Geschäftsbeziehung mit Hofschröer und Co. verzichtet haben. 3 hatten schon Kontakt und hätten fast unterschrieben.......