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Stand: 23.10.2006 |
Die Mängelrügen1. Das Mauerwerkzunächst wird folgender Mangel festgestellt und gerügt: "Nach DIN 1053 beträgt das Überbindemaß 0,4 der Steinhöhe, hier mindestens 45mm. Dies wurde punktuell an verschiedenen Stellen nicht eingehalten. Im Bereich der nordöstlichen Ecke wurde dies auf der gesamten Höhe des Kellermauerwerkes nicht eingehalten." Zur Erklärung, im zarten Alter von 3-4 Jahren haben (fast) alle ihre ersten "Bauerfahrungen" gesammelt. Mit Bauklötzchen, LeGo oder bei uns im Osten der Republik mit PeBe. Dabei wurde uns nach dem Motto "Versuch und Irrtum" bald folgende Regel klar: Das dafür mal eine DIN erfunden wird, wussten wir damals noch nicht. Aber nicht jedes Kind hatte LeGo oder PeBe Bauklötze. Sonst wäre unserer Firma dieser Fehler nicht unterlaufen. Die Mauer sah an einer etwa 3m breiten und 2,40m hohen Stelle aus wie unter "Falsch" skizziert. Diesen Mangel hat die Fa. "Baufirma XY" am 13.03.03 behoben. 2. Technische AbnahmeIm wesentlichen also folgender Sachstand: Technische Abnahme des Kellers,
Dichtungsschlämme:Die technischen Richtlinien des Herstellers Schomburg ( www.Schomburg.de ) Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse etc. kann man dort einsehen bzw. anfordern. Es wurde verwendet Schomburg "Aquafin2K" für eine Horizontalsperre unter dem aufgehenden Kellermauerwerk. Der Hersteller sagt: Verarbeitung zwischen +5°C und +30°C, Mindestrockenschichtstärke 2mm. Für die Verwendung als Horizontalsperre unter Mauerwerk hat das Produkt keine Zulassung. Der Hersteller gibt zwar auf seinem Verarbeitungsmerkblatt auch diese Verwendung an, das Zulassungszeugnis führt diese Verwendungsmöglichkeit nicht auf. Wohl deshalb hat der Verarbeiter, die Fa. "Baufirma XY", es trotz mehrfacher Aufforderung noch nicht geschafft die bauaufsichtliche Zulassung des Materials vorzulegen. Im Bauvertrag war (leider) nicht geregelt aus welchem Material die Sperren herzustellen sind, aber im Bauantrag fand sich folgende Zeichnung: Damit ist klar vertraglich vereinbart Folien als Sperre zu verwenden. Die Recherche beim Deutschen
Wetter Dienst ergab folgende
Temperaturen für Potsdam am Tag der Herstellung der Horizontalabdichtung unter
dem Kellermauerwerk:
Damit ist leider auch klar, dass die Sperre unbrauchbar ist, selbst wenn sie zulässig wäre... Mauerwerkssperre über dem Spritzwasserbereich:Die auf Höhe der Geländeoberkante als horizontale Mauerwerkssperre in das Mauerwerk eingebaute Folie der Fa. Dörken "DELTA" ist eine 0,4mm dünne Polyolefinfolie. Diese entspricht keiner gültigen DIN, denn diese schreibt für Folien 1,2mm Stärke vor. Gleichwohl hat diese Folie eine bauaufsichtliche Zulassung als Mauerwerkssperre, durfte diese Folie nun verwendet werden oder nicht? Mir persönlich ist die Folie zu dünn, und entspricht m.E. nicht den anerkannten Regeln der Technik. Der Hersteller spricht in seinem Merkblatt deshalb auch von einer Mauerwerkssperre "...Delta...im Sinne von DIN". Für eine andere Folie vom gleichen Hersteller heißt es in dem zugehörigen Merkblatt ".... Delta Protekt.....die DIN gerechte". Wir zwar Folien im Vertrag vereinbart, doch müssen diese auch für das Mauern im Dünnbettverfahren geeignet bzw. entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien verbaut sein. [zu den zwischenzeitlich erstellten Gutachten] Das sagt der Profi: Nachstehend die Mängelrügen des RT Ingenieurbüro, Herr Dipl. Ing. Rolf Thieleke, Eupener Str. 13a in 13125 Berlin. Die Firma "Baufirma XY" hat sich zu den Mängeln, obwohl mehrfach angemahnt, noch nicht geäußert. Stattdessen kündigte "Baufirma XY" uns den Bauvertrag auf, weil wir unsere Vertragspflichten nicht erfüllt haben. Bitte stimmen Sie für diese Homepage ab. Wählen Sie einfach den entsprechenden Punkt.
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