Mängel 2
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Stand: 23.10.2006

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Die Mängelliste setzt sich fort...

Leider müssen wir hier die Mängelliste fortsetzen, wie schon unter "Projekt" erwähnt. Hier treten die Mängel an der Planung zu Tage:

.....[Dachkonstruktion] 

.... [Fundamenterder]

3. Die Dachkonstruktion:

Diese Dachkonstruktion hat "Baufirma XY" geplant. Unser Wäscheabwurf würde im Bereich des Auflagers die Geschossdecke durchdringen und somit nicht nutzbar sein. Den in der Bauleistungsbeschreibung angegebenen Kniestock von 80cm finden sie hier nicht, der ist Konstruktionsbedingt von vornherein ausgeschlossen.  Wir wollten sogar einen Kniestock von 110cm, im Vertrag stand am Ende jedoch 110cm Abseitenwand mit Mehrpreis von 750,- EUR. Da wir den Trockenbau auszuführenden Dachausbau vollständig in Eigenleistung erbringen, waren wir davon überzeugt diese 750,- in die Erhöhung des Kniestocks von 80 auf 110cm zu investieren. Wofür wir letztlich die 750,- EUR hätten bezahlen sollen, wissen wir jetzt nicht mehr. Denn die Abseitenwand wäre als Eigenleistung (Material und Arbeit) zu erstellen gewesen. Außerdem hat man bei dieser Variante durch die breiten Auflager einen Verlust an Nutzfläche, den wir uns so auch nicht vorgestellt haben und auch nicht wollten. Das kommt davon, wenn man sich erst einen Fachmann holt, wenn die Planung vorbei ist! Denn mit mehr Sachverstand auf unserer Seite wäre das nicht passiert.

Kniestock = Maß zwischen Oberkante Rohfußboden des obersten Geschosses und Schnittpunkt zwischen Außenkante Dachhaut mit der Außenkante der Außenwand.

Bau- und Leistungsbeschreibung:

Hier der Auszug aus der Bauleistungsbeschreibung zu unserem Vertrag. ""Baufirma XY" Häuser erhalten dadurch einen Kniestock von ca. 80 cm."  Außerdem ist bei der gewählten Konstruktion das Auflager der Dachbinder etwas nach innen versetzt, sodass sich eben kein Kniestock, sondern nur eine nach innen verschobenen Drempelwand ergibt. Diese lässt sich freilich soweit nach innen versetzen wie man will. Weiterhin behindert das Auflager den Wäscheabwurf, welcher bei der Planung des Gebäudes vorzusehen war.

 

Wie man hier unschwer erkennen kann steht das Auflager der Dachbinderkonstruktion dem Wäscheabwurf im Wege.

Eine Umplanung wurde daher unvermeidlich. 

Wir nennen das Planungsfehler. Für die durch die Umplanung entstandenen Kosten nehmen wir die Firma in Regress. [zu den zwischenzeitlich erstellten Gutachten]

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4. Der Fundamenterder:

 
Bau- und Leistungsbeschreibung:

Rechnungsausschnitt:

 

Hier kündigt sich der Planungsfehler schon in der Leistungsbeschreibung an. Der Potentialausgleich (Fundamenterder) wurde in die Bodenplatte eingelegt, die Bodenplatte liegt auf einer mindestens 0,6 mm dicken Isolationsschicht aus Kunststoff, sog. Noppenbahn. In der Rechnung wurde dann bestätigt, das der Fundamenterder tatsächlich wie "geplant" eingebaut wurde. [Foto von der Einbausituation] Das diese Vorgehensweise nicht den Regeln der Technik entspricht, hätten wir nicht vermutet, folgt aber der Logik, da Kunststoffe nun mal Isolatoren sind. Leider haben wir erst ein Ingenieurbüro beauftragt als die Bodenplatte schon gegossen war, sonst hätten wir auch das früher erkannt.

Fundamenterder:
Bei Neubauten ist ein Fundamenterder vorgeschrieben (DIN 18014, DIN 18015, TAB 2000 (Technische Anschlussbedingungen der Stromversorger) usw.).
Auszug aus der DIN 18014: "Der Fundamenterder ist ein Leiter, der in Beton eingebettet ist, der mit der Erde großflächig in Berührung steht."  

Das heißt auch, nicht durch eine Noppenfolie von der Erde isoliert. Ein VDE Merkblatt.

Der Verein Deutscher Blitzschutzfirmen e.V. legt dar:

 .....Fundamente werden immer häufiger mit einer unteren Wärmedämmung versehen oder direkt auf einer isolierenden Kunststoffbahn errichtet (z.b. PE-Baufolien, Noppenbahn DELTA MS und ähnliches). Bei einer solchen Ausführung mit einer stark isolierenden Wirkung wird der Fundamenterder für seine eigentliche Aufgabe völlig wirkungslos. In diesem Fall muß zusätzlich noch ein Erder im Erdreich verlegt werden, so wie es die DIN 18014 auch für Fundamente fordert, die als wasserundurchlässige Wanne ausgeführt sind....

Wenn man also den hier zitierten Quellen glauben darf, ist die Ausführung des Fundamenterders mangelhaft. Hier das e.dis Merkblatt (Seite 9)

Auf Anfrage führt die e.dis Energie Nord AG aus:

"Sehr geehrter Herr Francke,

in den Technischen Anschlussbedingungen wird die Ausführung des Fundamenterders nach DIN 18014 gefordert. Funktionen des Fundamenterders sind die Erhöhung der Wirksamkeit des Potentialausgleiches, Erder für Blitzschutzanlagen und Schutz- und Funktionserder von Antennenanlagen und informationstechnischen Einrichtungen. Die von Ihnen geschilderte Ausführung Ihres Fundamenterders dient lediglich der Verbesserung der Wirksamkeit des Potentialausgleichs und entspricht in Aufbau und Funktion nicht den Forderungen der DIN 18014 und in der Funktion nicht den Technischen Anschlussbedingungen (Abschn. 12 Pkt.(3) "Der PEN-Leiter darf nicht als Erder für Schutz- und Funktionszwecke von Antennenanlagen, Blitzschutzanlagen, informationstechnischen Einrichtungen und ähnlichen Anlagen verwendet werden."). Als Maßnahme zur Einhaltung der genannten Forderungen wäre es jetzt ausreichend, zusätzlich zum nach außen isolierten Fundamenterder einen Ringerder aus feuerverzinktem Bandstahl 30 mm x 3,5 mm in ca. 0,8 bis 1 m Tiefe um das Haus in Erde zu legen und an den Hauptpotentialausgleich mit anzuschließen. Sollten sich weitere Fragen zu diesem Thema ergeben, können Sie mich direkt unter der Telefonnummer 0331-234-2804 erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

E.DIS Aktiengesellschaft

Herr K."

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[zu den zwischenzeitlich erstellten Gutachten]

naja... gut sehr gut zu empfehlen TOP SITE       [Seitenanfang]

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