Hier kündigt sich der Planungsfehler schon in der
Leistungsbeschreibung an. Der Potentialausgleich (Fundamenterder) wurde in
die Bodenplatte eingelegt, die Bodenplatte liegt auf einer mindestens 0,6
mm dicken Isolationsschicht aus Kunststoff, sog. Noppenbahn. In der
Rechnung wurde dann bestätigt, das der Fundamenterder tatsächlich wie
"geplant" eingebaut wurde. [Foto
von der Einbausituation] Das diese Vorgehensweise nicht den Regeln der
Technik entspricht, hätten wir nicht vermutet, folgt aber der Logik, da
Kunststoffe nun mal Isolatoren sind. Leider haben wir erst ein
Ingenieurbüro beauftragt als die Bodenplatte schon gegossen war, sonst
hätten wir auch das früher erkannt.
Fundamenterder:
Bei Neubauten ist ein Fundamenterder vorgeschrieben (DIN 18014, DIN 18015,
TAB 2000 (Technische Anschlussbedingungen der Stromversorger) usw.).
Auszug aus der DIN 18014: "Der Fundamenterder ist ein Leiter, der
in Beton eingebettet ist, der mit der Erde großflächig in Berührung
steht."
Das heißt auch, nicht durch eine Noppenfolie von der
Erde isoliert. Ein
VDE Merkblatt.
Der Verein
Deutscher Blitzschutzfirmen e.V. legt dar:
.....Fundamente werden immer häufiger mit einer unteren Wärmedämmung
versehen oder direkt auf einer isolierenden Kunststoffbahn errichtet (z.b.
PE-Baufolien, Noppenbahn DELTA MS und ähnliches). Bei einer solchen Ausführung
mit einer stark isolierenden Wirkung wird der Fundamenterder für seine
eigentliche Aufgabe völlig wirkungslos. In diesem Fall muß zusätzlich
noch ein Erder im Erdreich verlegt werden, so wie es die DIN 18014 auch für
Fundamente fordert, die als wasserundurchlässige Wanne ausgeführt
sind....
Wenn man also den hier zitierten Quellen glauben darf, ist
die Ausführung des Fundamenterders mangelhaft. Hier
das e.dis
Merkblatt (Seite 9)
Auf Anfrage führt die e.dis
Energie Nord AG aus:
"Sehr geehrter Herr Francke,
in den Technischen Anschlussbedingungen
wird die Ausführung des Fundamenterders nach DIN
18014 gefordert. Funktionen des Fundamenterders sind
die Erhöhung der Wirksamkeit des Potentialausgleiches,
Erder für Blitzschutzanlagen und Schutz- und Funktionserder
von Antennenanlagen und informationstechnischen Einrichtungen.
Die von Ihnen geschilderte Ausführung Ihres
Fundamenterders dient lediglich der Verbesserung der
Wirksamkeit des Potentialausgleichs und entspricht in Aufbau
und Funktion nicht den Forderungen der DIN 18014 und in der
Funktion nicht den Technischen
Anschlussbedingungen (Abschn. 12 Pkt.(3) "Der PEN-Leiter
darf nicht als Erder für Schutz- und Funktionszwecke von Antennenanlagen,
Blitzschutzanlagen, informationstechnischen Einrichtungen und
ähnlichen Anlagen verwendet werden."). Als
Maßnahme zur Einhaltung der genannten Forderungen wäre es jetzt ausreichend,
zusätzlich zum nach außen isolierten Fundamenterder einen Ringerder
aus feuerverzinktem Bandstahl 30 mm x 3,5 mm in ca. 0,8 bis 1 m Tiefe
um das Haus in Erde zu legen und an den Hauptpotentialausgleich mit
anzuschließen. Sollten sich weitere Fragen zu diesem Thema
ergeben, können Sie mich direkt unter der
Telefonnummer 0331-234-2804 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
E.DIS Aktiengesellschaft
Herr K."